Referenzertrag von Windenergieanlagen:

Wie bei so vielem, geht es auch beim Referenzertrag um Geld und Wirtschaftlichkeit:
mit Hilfe des Referenzertrags regelt das EEG wie lange die erhöhte Anfangsvergütung von zZt.: 8,90 Ct/kWh gezahlt wird (Wert gilt bis 2016). Damit sollte eigentlich ein Vergütungsmodell geschaffen werden, dass windschwächere Standorte etwas höher vergütet als windstärkere um deren höhere Projektkosten auszugleichen.

Wirkungsprinzip: je höher der Energieertrag an einem realen Windenergiestandort ist, umso kürzer wird die erhöhte Anfangsvergütung gezahlt.

Würden alle WEA-Standorte gleich vergütet, gäbe es ja keine Anreize um WEA´s in windschwächeren Gegenden wie Süddeutschland zu errichten und wirtschaftlich zu betreiben. Jeder Planer würde sich nur die besten Standorte rauspicken (siehe hierzu auch mein Kommentar rechts->).

Damit wir in naher Zukunft nicht mehr von russischem Gas, persischem Öl und australischer Kohle abhängig sind, ist es sehr wichtig dass alle deutschen Regionen ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Untersuchungen haben gezeigt, dass räumlich verteilte Windparks sehr gut mithelfen den Windstrom ausgeglichener in das deutsche Übertragungsnetz einzuspeisen (dies betrifft Einspeisezeit und Energiemenge). Auf diese Weise würde ein Teil der 100 Milliarden Euro in Deutschland bleiben, für die wir nämlich derzeit pro Jahr fremdes Öl, Gas und Kohle einkaufen.

Meine Meinung zum drohenden Ausschreibungs-Verfahren für Windparks ab 2017:

Von der Energieversorgung eines jeden Landes verlangt man zu recht, dass sie stabil und zuverlässig arbeitet. So etwas klappt aber nur, wenn die Politik des Landes auch stabile und verlässliche Rahmenbedingungen erlässt! Leider haben die letzten EEG-"Reformen" in der erneuerbaren Energien Branche genau das Gegenteil bewirkt. Statt Planungssicherheit mutet die Politik den Stützpfeilern der zukünftigen Energieversorgung unplanbare Risiken und Unsicherheiten zu. Vieles davon unter dem fadenscheinigen Argument, das alles möglichst billig sein muss.

Die neueste Idee der Regierung ist, das alle zukünftigen Windparks über sog. Ausschreibungen realisiert werden. Nur die Parks werden genehmigt, die am billigsten produzieren können. Jetzt soll also ein Windpark in Bayern wirtschaftlich mit einem Windpark an der Nordsee konkurrieren....
Ein paar mitdenkende und aufgeschlossene Politiker haben mittlerweile gemerkt, daß dies zu einem sofortigen Aus vieler ihrer zukünftigen Windparkprojekte führen wird. Hier ein aktuelles Positionspapier der sechs Umweltminister von Hessen, Saarland, NRW, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz. Sie fordern gemeinsam eine dringende Überarbeitung des aktuellen Rferenzertragsmodells.

Update: 27.11.15: der Bundestag hat das mittlerweile erkannt und einen Beschluss zur Regionalisierung des Ausschreibungsverfahrens angestossen (Link).

Alle Begriffe und technischen Berechnungsvorschriften zum Referenzertrag sind in der technischen Richtlinie 5 der Fördergesellschaft Windenergie (FGW) festgelegt:

TR5 Referenzertrag Seite 1
TR5 Referenzertrag Seite 2
TR5 Referenzertrag Seite 3
Standort-Qualität Laufzeit der erhöhten Vergütung
(danach erfolgt Grundvergütung bis zum Ablauf der 20 Jahre EEG Förderung)
150% 5 Jahre (Mindestlaufzeit)
140%
>=130%
120% 7 Jahre + 4 Monate
110% 9 Jahre + 8 Monate
100% 11 Jahre + 11 Monate
90% 16 Jahre
<=80% 20 Jahre (Maximallaufzeit)

Tabelle 1: Laufzeiten der erhöhten EEG-Vergütung nach dem EEG 2104 -> die Bedingungen haben sich deutlich verschlechtert

Standort-Qualität Laufzeit der erhöhten Vergütung
(danach erfolgt Grundvergütung bis zum Ablauf der 20 Jahre EEG Förderung)
>=150% 5 Jahre (Mindestlaufzeit)
140% 7 Jahre + 3 Monate
130% 9 Jahre + 5 Monate
120% 11 Jahre + 8 Monate
110% 13 Jahre + 11 Monate
100% 16 Jahre + 1 Monat
90% 18 Jahre + 4 Monate
<=82,5% 20 Jahre (Maximallaufzeit)

Tabelle 2: Laufzeiten der erhöhten EEG-Vergütung nach demEEG 2012

Gesammelte Referenzerträge

Unten habe ich Ihnen die jährlichen Referenzerträge der geläufigsten Binnenland Windräder zusammengestellt. Ein Teil der Referenzerträge wurde den FGW Veröffentlichungen entnommen, aber die Referenzerträge der neuesten Windenergieanlagen sind von mir selbst gerechnet (exakt nach der Methode wie es die FGW-TR5 vorgibt). Update: in meiner neuesten Leistungskurven Datenbank können Sie Referenzerträge jetzt selbst berechnen.

Balkendiagramm mit absteigender Auflistung vieler Referenzerträge von Windrädern

Referenzerträge der Hersteller Enercon, Gamesa, GE-Wind und Nordex

Balkendiagramm mit absteigender Auflistung vieler Referenzerträge von Windrädern

Referenzerträge der Hersteller Senvion, Siemens, Vensys und Vestas

Berechnung eines WEA-Referenzertrags:

Nach der Methode wie in der FGW Richtlinie Teil 5: "Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages" beschrieben ist:
einfach ausgedrückt wird eine Windenergieanlage in eine standardisierte Modellumgebung gepflanzt und dann rechnerisch der 5- fache Jahresenergieertrag ermittelt. Die standardisierten Windbedingungen für die Referenzertragsbestimmung sind: Rayleigh-Haufigkeitsverteilung des Windes mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5m/s in einer Höhe von 30m über Grund und einer Rauigkeitslänge von 0,1m:

HIER zum Selbsteingeben und experimentieren (externer Link)

Nabenhöhe Windgeschwindigkeit
140 m 6.99 m/s
130 m 6.91 m/s
120 m 6.84 m/s
110 m 6.75 m/s
100 m 6.66 m/s
90 m 6.56 m/s
80 m 6.45 m/s
70 m 6.32 m/s
60 m 6.17 m/s
50 m 5.99 m/s
40 m 5.78 m/s
30 m 5.50 m/s
20 m 5.11 m/s
10 m 4.44 m/s