unerschöpflich. billig. heimisch. erprobt.
Wenn nichts anderes angegeben ist, werden alle Leistungskurven in Herstellerprospekten, technischen Dokumenten und Vertragsanhängen auf die Standardluftdichte von 1,225kg/m³ auf Meereshöhe bei 15°C bezogen. Erst damit ist eine Basis geschaffen, um verschiedene Leistungskurven miteinander vergleichen zu können.
ACHTUNG! Die Luftdichte ist höhenabhängig! Geht es um ein spezielles Windparkprojekt, dann weicht die Luftdichte vor Ort in der Regel vom Standardwert ab und muss extra ermittelt werden. Informationsquellen sind die Jahresmittelwerte nächstgelegener Wetterstationen, Windmessungen mit Luftdruck-
und/oder Temperaturmesskanal, Windgutachten oder natürlich Windparkplanungs-Programme.Je höher der Windparkstandort und je höher die Nabenhöhe ist, umso dünner wird die Luft.
Achten Sie unbedingt beim Vergleich von Ertragsgutachten und Hersteller-Angeboten darauf mit welcher Luftdichte gearbeitet wurde: Standardluftdichte oder der lokalen Luftdichte vor Ort.
Ein Vergleich von zwei oder mehreren Leistungskurven ist durchaus möglich, wenn man folgende Dinge beachtet...
...dass alle Leistungskurven für die gleiche Luftdichte gültig sind (z.B. für Standardluftdichte von 1,225 kg/m³) !
Wenn man seine Kurven aus den üblichen Quellen wie Herstellerbroschüre, Messbericht oder kommerzieller Software hat, dann passt in der Regel alles, da hier immer die Standardluftdichte gilt. Hat man eine Leistungskurve dagegen aus der Ertragsanalyse für einen Windpark in den Alpen, dann wurde da sicher mit einer niedrigeren Luftdichte gerechnet und die dort angegebene Leistungskurve ist nicht geeignet um sie mir einer LK bei Standardbedingungen zu vergleichen.
...dass die Rotordurchmesser der Anlagen möglichst gleich sind. Es macht wenig Sinn eine V90 mit einer G128 zu vergleichen um zu sagen welche "besser" ist. Viel besser ist es die jeweiligen Energieerträge zu vergleichen, die man erhält , wenn man die Leistungskurven mit einer Wind-Häufigkeitsverteilung (Weibullverteilung) zusammenbringt.
Hier geht´s zu einem Artikel der diesen Sachverhalt beleuchtet: Energy curve verses power curve (Ian Woofenden- greenenergyOhio.org)
Als Anhang zum WEA Kaufvertrag, legt der WEA Hersteller eine Leistungskurve bei, deren Einhaltung er für eine gewisse Zeit gewährleistet *1. Die gewährleistete Leistungskurve kann auf einer oder mehrerer Vermessungen basieren oder auch berechnet sein (vermessene LK´s besitzen einen höheren „Vertrauensgrad“ und sind in der Regel berechneten LK´s vorzuziehen). Üblicherweise wird der WEA Hersteller eine Leistungskurve gewährleisten, die ein paar Prozente schlechter ist, als die vermessenen LK´s. Würde er eine sehr gute vermessene LK garantieren, hätte der Hersteller keinen Spielraum um etwaige Leistungskurven-Toleranzen durch Serienstreuung der WEA´s abzufangen. Zusätzlich finden sich oft noch Paragrafen im Kaufvertrag, die dem WEA-Hersteller einen gewissen Ertragsspielraum einräumen, bei dessen Unterschreitung der Kunde erst das Recht auf Überprüfung, Nacherfüllung oder Leistungskurven-Nachvermessung hat (95%-98% P garantiert).
Wie könnte so ein Vorgang ablaufen? Der Kunde stellt einen Minderertrag gegenüber den prognostizierten Erträgen fest, macht erste Analysen der WEA-Betriebsdaten usw.… Wenn der Ertrag den gewährleisteten Bereich unterschreitet und wenn sich äußere Einflüssen wie Schwankungen im Windangebot, Stillstandszeiten durch Wartung usw.. ausschließen lassen, kann der Kunde beim WEA Hersteller einen Mangel anzeigen. Der WEA-Hersteller hat dann die Möglichkeit z.B. die Rotorblätter neu zu justieren, Softwareoptimierungen vorzunehmen usw.. um den Gesamtwirkungsgrad der Anlage zu steigern.
INFO: in der Regel werden die elektrischen Leistungswerte auf der Niederspannungsseite angeben. d.h. es wird direkt am Ausgang des Generators gemessen so dass nachfolgende Transformator- und Leitungsverluste der Turmkabel sind nicht erfasst werden.
INFO: für Ertragsabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vorfeld von Windparkprojekten werden gerne vermessene Leistungskurven verwendet, da die Projektierer und Planungsbüros damit spekulieren, dass „Ihre“ Anlagen später dann eine ähnlich gute Leistung bringen. Konservativer ist es, die Ertragsabschätzungen mit der tatsächlich vom Hersteller gewährleisteten LK durchzuführen.
DIE BEDEUTUNG VON LEISTUNGSKURVEN IM RAHMEN VON PROJEKTPRÜFUNGEN (H. Klug /DEWI 2002)
*1 Mängelverjährung bei Windenergieanlagen (27.3.2012)
Verträge zwischen Käufern und Herstellern von Windenergieanlagen (WEA) sehen für Mängel an den WEA regelmäßig eine kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. Diese kurze Frist wirft nicht selten Probleme auf, denn bei neu eingeführten Typenmodellen treten Mängel häufig... weiter zum Artikel von WKN-LAW
Früher konnte man sagen: "nur eine vermessene Leistungskurve ist eine gute Leistungskurve", denn die berechneten Kurven waren sehr oft etwas "zu gut um wahr zu sein" ;-). Das lag daran dass die Hersteller noch zuwenig Erfahrungen mit ihren Berechnungsmodellen hatten.
Das gilt seit einigen Jahren nicht mehr, denn die berechneten Leistungskurven liegen sehr nah an der Realität und können ohne Bedenken für Energieertragsberechnungen verwendet werden. Wobei ich sagen muss das in meiner Zeit im Technical-Support bei Gamesa viele Windgutachter noch nach vermessenen Leistungskurven nachgefragt haben.
Der Grund ist einfach der, dass oft die vermessenen LK´s ein paar Prozente besser sind als die berechneten /gewährleisteten. Im Grunde gilt eine vermessene LK nur für die vermessene WEA! Ein anderer Standort, Serienstreuungen und Fertigungstoleranzen der Rotorblätter, andere Großkomponenten wie Generator und Getriebe können Einfluss auf die Leistungskurve haben - und schon passt die vermessene LK nicht mehr zu 100%. In berechnete Leistungskurven sind solche Faktoren bereits berücksichtigt.
Ob etwas mit der Leistungskurve nicht stimmt, lässt sich anhand folgender Merkmale feststellen:
Mögliche Ursachen hierfür können sein:
Unten sehen Sie die Ergebnisse einer Leistungskurven-Nachvermessung. Einmal wurden die Einzelmesswerte der Leistungs-und cp Werte dargestellt und einmal die gemessene Leistungskurve mit der gewährleisteten Kurve verglichen. Man sieht, dass im oberen Teillastbereich und im Übergang zur Volllastbereich die garantierten Leistungsswerte deutlich verfehlt werden.
Diese Frage, so oder ähnlich formuliert, belegt eine Top-Position in meiner Besucher-Suchmaschinen-Frageliste. Deshalb eine dringliche Bitte an Sie mein geschätzter Besucher, der Sie vielleicht auch gerade so eine Frage in eine Suchmaske getippt haben und nun gespannt darauf sind, wie denn die schnelle, einfach zu verstehende, bequeme Antwort aussieht....
...wenn Sie sich mit Windenergie-Ertragsberechnungen nicht sehr gut auskennen, dann versuchen Sie sich besser nicht selbst daran, denn es gibt keine einfache Lösung für genaue Ertragsberechnungen! Ich würde Ihnen ja gerne etwas anderes sagen, aber es ist so!
Die Kompliziertheit einer Ertragsberechnung für Windenergieanlagen an realen Standorten steigt überproportional mit den Anstrengungen nach Genauigkeit. Eigene amateurhafte Ertragsabschätzungen mit geschätzten mittleren Windgeschwindigkeiten ohne Kenntnisse des lokalen Windprofils können nicht die Analysen eines Fachmanns ersetzen!
Verlässliche Windgutachten und Ertragsprognosen kosten nicht ohne Grund zwischen ca.4000 Euro bis zu 13.000 Euro.
Zu allererst, lassen Sie uns besser von Windenergieanlagen (WEA) reden, statt von Windkraftanlagen (WKA) ;-) Das klingt moderner und außerdem lässt sich dessen Kürzel nicht mit dem bösen Wort AKW verwechseln (Sie wissen ja, Restrisiko usw..)
Tja das mit den Preisen für WEA ist so eine Sache. Die Hersteller hüten Ihre Anlagenpreise noch mehr als
die Infos zu ihren Leistungskurven (und an die zu kommen ist schon nicht leicht). Während Leistungskurvendaten ja eine gewissen zeitlichen Bestand haben, sind WEA Preise viel kurzlebiger. Wenn Sie also irgendwo im Netz WEA Preise aufgelistet finden, dann können sie davon ausgehen, dass sie längst veraltet sind. Und auch wenn die Preise eben erst veröffentlicht wurden, dann ist noch lange nicht gesagt, dass der Preis auch für Ihre Wunschkonfiguration gilt. Denn es gibt einfach zu viele Faktoren von denen ein WEA-Preis abhängt:
• Rohstoffmarkt, • Aktienmarkt, • Politik, • Mitbewerber, • Kundentyp (Key Account oder
Free-Market), • geplante Anlagenzahl, • Turmhöhe, • Fundamenttyp, • Errichtungsland, • Transportwege, • Wartungskonzept, • Steuerungsoptionen (cos-phi Regelung, Schall- /Schatten-/Fledermausabschaltung), • Eisansatzerkennung, • Klimaanlage, •Condition-Monitoring, • Befeuerung, • Brandschutzanlage, • Turmaufzug usw..
Sprechen Sie einfach den zuständigen Vertriebsingenieur des WEA-Herstellers an, für den Sie sich interessieren. Sie sollten sich aber auf das Gespräch schon etwas vorbereiten und den Sales-Ingenieur auch neugierig auf Ihr Projekt machen. Haben Sie ein Grundstück in einer ausgewiesenen Windvorrangfläche, ein Windgutachten das die Wirtschaftlichkeit des Standortes ausweist, eine fortgeschrittene Windparkplanung und eine stehende Finanzierung - dann haben Sie gute Chancen, dass Sie auch einen Preis genannt bekommen (vielleicht nicht gleich im ersten Telefonat, aber sicher bei dem ersten Treffen) :-)